Schweißtechnik
Welche Qualifikation braucht Ihre Schweißaufsicht?
· 8 Min. Lesezeit
Kurz gesagt. In EXC1 verlangt die EN 1090-2 überhaupt keine Qualifikationsstufe. In EXC2 genügt bei den üblichen Baustählen und Blechdicken der Schweißfachmann. Ab EXC3 brauchen Sie den Schweißtechniker oder den Schweißfachingenieur, in EXC4 immer den Schweißfachingenieur. Entscheidend sind aber nie die Berufsbezeichnungen, sondern drei Größen, nämlich Ausführungsklasse, Stahlgruppe und Materialdicke.
Diese Frage kostet in Metallbaubetrieben regelmäßig Geld, weil sie zu hoch beantwortet wird. Viele gehen davon aus, ein EN-1090-Zertifikat verlange automatisch einen Schweißfachingenieur. Für den typischen Metallbau stimmt das nicht.
Die Normen kennen keine Berufsbezeichnungen
Das ist der Punkt, an dem die meisten Missverständnisse beginnen. Weder EN 1090 noch EN ISO 3834 noch EN 15085 schreiben irgendwo einen Schweißfachmann oder Schweißfachingenieur vor. Sie fordern Kenntnisstufen nach EN ISO 14731, und zwar technische Basiskenntnisse, spezielle technische Kenntnisse und umfassende technische Kenntnisse. In den Tabellen der EN 1090-2 stehen dafür nur die Buchstaben B, S und C.
Warum das wichtig ist? Weil die Norm damit den Weg offen lässt. Sie verlangt nachgewiesene Kompetenz für die übertragenen Aufgaben, nicht eine bestimmte Urkunde. In der Praxis werden die Stufen über die anerkannten Ausbildungen abgedeckt, und deshalb übersetzen wir im Folgenden so.
| Kenntnisstufe nach EN ISO 14731 | Kürzel in den Normtabellen | Übliche Qualifikation |
|---|---|---|
| technische Basiskenntnisse | B | Schweißfachmann, international IWS |
| spezielle technische Kenntnisse | S | Schweißtechniker, international IWT |
| umfassende technische Kenntnisse | C | Schweißfachingenieur, international IWE |
Diese Übersetzung ist die Regel, nicht das Gesetz. Wer die Kenntnisse anders erworben hat, kann sie auch anders nachweisen, muss das aber belegen können.
Was die Ausführungsklasse wirklich verlangt
Die Zuordnung steht in den Tabellen 14 und 15 von EN 1090-2, im Abschnitt 7.4.3. Sie arbeitet mit drei Größen. Erstens der Ausführungsklasse. Zweitens der Stahlgruppe, also grob unterschieden nach S235 bis S355 auf der einen und S420 bis S700 auf der anderen Seite. Drittens der Materialdicke in drei Bändern, nämlich bis 25 mm, über 25 bis 50 mm und über 50 mm.
So sieht das für Baustähle vereinfacht aus.
| Ausführungsklasse | S235 bis S355 | S420 bis S700 |
|---|---|---|
| EXC1 | keine Stufe gefordert | keine Stufe gefordert |
| EXC2 | bis 25 mm Schweißfachmann, darüber Techniker, über 50 mm Ingenieur | bis 25 mm Techniker, darüber Ingenieur |
| EXC3 | bis 25 mm Techniker, darüber Ingenieur | durchgehend Ingenieur |
| EXC4 | durchgehend Ingenieur | durchgehend Ingenieur |
Zwei Ausnahmen entschärfen die Tabelle in häufigen Fällen. Für Stähle bis einschließlich S275 genügt in EXC2 auch über 50 mm noch der Techniker. Und bei den Feinkornbaustählen in den Walzzuständen N, NL, M und ML reicht in EXC2 im mittleren Dickenband ebenfalls der Techniker.
In die andere Richtung wirkt eine Regel, die mit der Änderung von 2024 hinzugekommen ist. Für hochfeste Stähle gilt durchgehend das umfassende Niveau, also der Schweißfachingenieur.
Die Fußnote, die bares Geld wert ist
Ein Detail aus Tabelle 14 wird in der Praxis oft übersehen und kostet dadurch unnötig eine Qualifikationsstufe. Stützenfußplatten und Stirnbleche zählen bis 50 mm noch in das unterste Dickenband und bis 75 mm in das mittlere.
Der Grund ist einleuchtend. Diese Bauteile sind konstruktionsbedingt dicker als der Rest des Tragwerks, ohne dass das Schweißen dadurch anspruchsvoller würde. Ohne die Regel würde ein 40 Millimeter dickes Fußblech an einer sonst schlanken Stütze die Anforderung für das ganze Bauteil hochtreiben.
Wenn Ihnen jemand für eine Standardkonstruktion mit dicken Fußplatten eine höhere Stufe ansetzt, lohnt der Blick in die Fußnoten.
Nichtrostende Stähle, der Duplex-Sprung
Für nichtrostende Stähle gilt Tabelle 15 mit derselben Logik, aber einer wichtigen Unterscheidung. Austenitische und ferritische Stähle liegen auf einem Niveau, austenitisch-ferritische Duplexstähle durchgehend eine Stufe darüber.
Praktisch heißt das Folgendes. Ein Betrieb, der in EXC2 austenitisch arbeitet und dort mit dem Schweißfachmann auskommt, springt beim ersten Duplexauftrag auf den Techniker. Das trifft besonders Fassadenbau, Behälterbau und die Lebensmittelbranche, wo Duplex zunehmend gefordert wird.
EXC1, der Sonderfall
Die Tabellen beginnen erst bei EXC2. Für EXC1 nennt die EN 1090-2 keine Kenntnisstufe, sondern verlangt lediglich, dass für eine ausreichende Aufsicht während der Ausführung der Schweißarbeiten gesorgt wird, wie es die EN ISO 3834-4 beschreibt.
Ein Betrieb, der ausschließlich in EXC1 fertigt, braucht also nach der Norm keinen benannten Schweißfachmann. Das ist ein realer Kostenunterschied und der Grund, warum die Frage nach der Ausführungsklasse immer vor der Frage nach der Qualifikation kommt.
Ein Hinweis dazu. Verlassen Sie sich nicht darauf, dass ohne Festlegung automatisch EXC2 gilt. Diese Auffangregel stammt aus der Fassung von 2011 und trägt heute nicht mehr. Die Ausführungsklasse gehört in die Ausführungsspezifikation, und wenn sie dort fehlt, klären Sie sie mit dem Tragwerksplaner, bevor Sie den ersten Lichtbogen zünden.
Was die Schweißaufsicht sonst noch darf
Ein Punkt, der Betriebe regelmäßig überrascht. Das Schweißaufsichtspersonal ist nach EN 1090-2 für die Qualifizierungsverfahren der Schweißer und der Bediener von Schweißeinrichtungen verantwortlich, und es darf dabei selbst als Prüfer agieren.
Sie brauchen für Schweißerprüfungen also nicht zwingend eine externe Prüfstelle. Wird die Qualifizierung doch extern vergeben, sollte die Stelle nach EN ISO/IEC 17024 oder EN ISO/IEC 17020 arbeiten. Für kleine Betriebe ist das ein spürbarer Kostenhebel, besonders wenn die Schweißaufsicht ohnehin regelmäßig im Haus ist.
Und wenn Sie für den Schienenfahrzeugbau fertigen?
Dann gilt die EN 15085, und sie arbeitet mit denselben drei Kenntnisstufen nach EN ISO 14731. Sie benennt sie allerdings anders, nämlich als Stufe A für die umfassenden, Stufe B für die speziellen und Stufe C für die Basiskenntnisse.
Achtung, hier lauert eine Verwechslungsfalle. Die Buchstaben laufen genau andersherum als in der EN 1090. Ein C bedeutet dort das höchste Niveau, in der EN 15085 das niedrigste.
Welche Stufe gefordert ist, richtet sich im Schienenfahrzeugbau nicht nach der Ausführungsklasse, sondern nach der Klassifikationsstufe der Bauteile. CL1 für hohe Sicherheitsrelevanz verlangt Stufe A, CL2 Stufe B, CL3 Stufe C. Für die Untervergabe an einen Externen gelten dort zusätzliche Grenzen, die es im Metallbau so nicht gibt.
Häufige Fragen
Reicht unser Meister als Schweißaufsicht?
Das hängt an drei Dingen, nämlich Ihrer Ausführungsklasse, Ihren Stahlgruppen und Ihren Blechdicken. Für den häufigsten Fall im Metallbau, also EXC2 mit S235 bis S355 und Blechdicken bis 25 Millimeter, genügt das Basiswissen. Ein Meister mit Ausbildung zum Schweißfachmann deckt das ab. Sobald dickere Bleche, höherfeste Stähle oder EXC3 dazukommen, reicht es nicht mehr.
Steht im Zertifikat, welche Stufe unsere Schweißaufsicht hat?
Ja. Die benannten Schweißaufsichtspersonen werden mit ihrer Qualifikation im Schweißzertifikat geführt. Bei der Betriebsprüfung weisen sie ihre Kompetenz zusätzlich in einem Fachgespräch nach und legen dar, wie sie in die betrieblichen Abläufe eingebunden sind. Bei der erstmaligen Prüfung kommt eine praktische Bewertung von Prüfstücken hinzu.
Können wir eine Stufe durch Erfahrung statt durch einen Lehrgang nachweisen?
Grundsätzlich ja, denn die EN ISO 14731 verlangt nachgewiesene Kompetenz und keine bestimmte Urkunde. In der Praxis läuft der Nachweis über ein Fachgespräch bei der Betriebsprüfung. Verlassen Sie sich aber nicht darauf, ohne das vorher mit Ihrer Zertifizierungsstelle zu klären. Im Schienenfahrzeugbau ist dieser Weg für eine externe Schweißaufsicht ausdrücklich verschlossen, dort ist die Ausbildung zwingend.
Brauchen wir für jede Schicht eine Schweißaufsicht?
Im Metallbau verlangt die EN 1090-2, dass die Aufsicht während der Ausführung der Schweißprozesse sichergestellt ist. Die benannte Person kann sich dabei durch geeignete Personen unterstützen lassen. Im Schienenfahrzeugbau ist die Anforderung strenger, dort ist bei Mehrschichtbetrieb je Fertigungsschicht eine Schweißaufsicht sicherzustellen.
Unklar, welche Stufe Sie brauchen?
Die Antwort ergibt sich aus Ihren Bauteilen, nicht aus einer Norm allein. Was schweißen Sie, in welcher Klasse, aus welchem Werkstoff, in welcher Dicke. Mit diesen vier Angaben lässt sich die Frage in einem kurzen Telefonat klären. Wie ich arbeite, steht auf der Seite Schweißtechnik.
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Quellen
- Kenntnisstufen des Schweißaufsichtspersonals nach Ausführungsklasse, Stahlgruppe und Materialdicke, Sonderregel für EXC1 mit Verweis auf EN ISO 3834-4, Fußnoten zu Stützenfußplatten und Stirnblechen, Ausnahmen für Stähle bis S275 und für die Walzzustände N, NL, M und ML, Regelung für hochfeste Stähle sowie die Prüferfunktion der Schweißaufsicht. EN 1090-2, Abschnitt 7.4.3 mit den Tabellen 14 und 15, Fassung mit Änderung A1:2024.
- Zuordnung von IWS zu den Basiskenntnissen, IWT zu den speziellen und IWE zu den umfassenden Kenntnissen. Merkblatt DVS 1711, Ausgabe August 2016, Abschnitt 2.3.4.1.
- Fachgespräch bei der Betriebsprüfung und Bewertung von Prüfstücken bei der Erstprüfung. Merkblatt DVS 1704, Ausgabe April 2024, Abschnitte 2.3.3, 3.2 und 3.3.
- Stufen A, B und C im Schienenfahrzeugbau, Qualifikationszuordnung und Schichtregelung. Richtlinie DVS 1619-1, Ausgabe April 2026, Abschnitte 5.4.1 und 5.4.2.
- Zuordnung der Klassifikationsstufen CL1 bis CL3 zu den Stufen A, B und C. Merkblatt DVS 1623, Ausgabe Juni 2024, Abschnitt 2.11 und Tabelle 4.
- Die Tabellen 14 und 15 der EN 1090-2 werden hier nicht wiedergegeben, sondern in eigener, vereinfachter Form zusammengefasst. Maßgeblich ist der Normtext.
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