Leistung 02 · DIN EN 16247 · EDL-G · EnEfG
Energieaudit: Pflicht erfüllen, Einsparungen finden.
Ein Energieaudit nach DIN EN 16247 zeigt schwarz auf weiß, wo Ihr Betrieb Energie und Geld verliert, und erfüllt zugleich die gesetzliche Auditpflicht. Als BAFA-gelisteter Energieauditor führe ich das Audit durch und sage Ihnen vorher, ob Sie überhaupt verpflichtet sind.
Woran es hakt
Die meisten Betriebe wissen nicht sicher, ob sie unter die Auditpflicht fallen, und wer sie kennt, führt das Audit oft nur zur Pflichterfüllung durch. Der Bericht landet im Ordner, die Maßnahmen bleiben liegen, und beim nächsten Turnus fängt alles von vorn an. Dazu kommt, dass Schwelle, Frist und Förderung gerade in Bewegung sind und sich die Aussagen im Netz widersprechen.
Warum jetzt
Geltendes Recht. Unternehmen, die keine KMU sind, müssen alle vier Jahre ein Energieaudit durchführen, gerechnet ab Abschluss des letzten Audits. Wer das versäumt, riskiert ein Bußgeld bis 50.000 Euro.
Entwurf. Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 21/8027 vom 16.09.2026) koppelt die Pflicht künftig allein an den Verbrauch. Ab 2,77 Gigawattstunden Jahresgesamtenergieverbrauch im Dreijahresdurchschnitt wäre jedes Unternehmen verpflichtet, unabhängig von seiner Größe. Neu Verpflichtete hätten zwölf Monate für das erste Audit, frühestens zwölf Monate nach Inkrafttreten. Der Bundestag hat den Entwurf noch nicht beraten (Stand 28.09.2026).
Förderung. Die Förderrichtlinie, über die das BAFA freiwillige Energieaudits von KMU bezuschusst, endet am 31.12.2026, maßgeblich ist der Antrag vor Beginn. Pflichtaudits sind von dieser Förderung ausgeschlossen.
Was ich für Sie tue
- Energieaudit nach DIN EN 16247-1: Datenaufnahme, Vor-Ort-Begehung, Analyse der Verbraucher, Bericht mit priorisierten und gerechneten Maßnahmen.
- Pflicht-Check: saubere Bestimmung, ob und ab wann Ihr Unternehmen unter die Auditpflicht fällt, nach geltendem Recht und nach dem Entwurf.
- Fördermittel: Prüfung, ob Ihr Vorhaben über die BAFA-Energieberatung bezuschusst werden kann.
- Weg zur ISO 50001: wenn ein Managementsystem die bessere oder verpflichtende Lösung ist, begleite ich den Aufbau (siehe Integrierte Managementsysteme).
So läuft das Audit
- 1. Erstgespräch: Betroffenheit, Datenlage, Aufwand, Festpreisangebot.
- 2. Datenaufnahme: Abrechnungen, Lastgänge, Anlagenliste, ich sage Ihnen genau, was ich brauche.
- 3. Begehung vor Ort: ein Tag im Betrieb, dort wo die Energie verbraucht wird.
- 4. Bericht und Abschlussgespräch: Maßnahmen mit Kosten, Einsparung und Amortisation, verständlich für die Geschäftsführung, belastbar fürs BAFA.
Häufige Fragen
Wer braucht ein Energieaudit?
Nach geltendem Recht jedes Unternehmen, das kein KMU ist, alle vier Jahre. Nach dem Entwurf der EDL-G-Novelle künftig jedes Unternehmen mit mehr als 2,77 GWh Jahresgesamtenergieverbrauch, unabhängig von der Größe. Ob Sie betroffen sind, klären wir anhand Ihrer Abrechnungen in wenigen Minuten.
Was zählt zum Gesamtverbrauch?
Alle Energieträger zusammen. Strom, Erdgas, Heizöl, Fernwärme und auch Kraftstoffe des Fuhrparks.
Wird das Audit gefördert?
Freiwillige Energieaudits von KMU fördert das BAFA mit 50 Prozent des Honorars, höchstens 3.000 Euro. Pflichtaudits nach EDL-G sind ausgeschlossen. Die Förderrichtlinie endet am 31.12.2026, maßgeblich ist der Antrag vor Beginn. Ob Ihr Vorhaben in Frage kommt, prüfe ich vorab.
Energieaudit oder gleich ISO 50001?
Heute ist ein Energiemanagementsystem ab 7,5 Gigawattstunden Jahresverbrauch Pflicht, es befreit zugleich vom Audit. Der Gesetzentwurf hebt diese Schwelle auf 23,6 Gigawattstunden an. Dazwischen ist ISO 50001 eine Abwägung aus Aufwand, Steuervorteilen und Energiepreisen, die rechne ich mit Ihnen durch.
Nur wissen, ob die Pflicht Sie trifft?
Schicken Sie mir die Jahresabrechnungen für Strom, Gas und Kraftstoff, dann sage ich Ihnen, ob und ab wann ein Audit fällig ist.
Frank Steidl
BAFA-gelisteter Energieauditor mit Fertigungspraxis. Ich sage Ihnen auch, wenn kein Audit nötig ist.
Anrufen 09187 7064267, Montag bis Freitag 8 bis 17 Uhr