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title: IED-Readiness-Check nach Art. 14a zum Festpreis | qualitätsrelevant
description: Umweltmanagementsystem für IED-Anlagen bis 1. Juli 2027. Der Readiness-Check zeigt zum Festpreis von 3.600 €, was Ihre ISO 14001 abdeckt und was fehlt.
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[![qualitätsrelevant – Frank Steidl](https://www.qualitaetsrelevant.de/hubfs/raw_assets/public/qualitaetsrelevant/images/logo.svg)](https://www.qualitaetsrelevant.de/start?hsLang=de)

IED-Readiness-Check

# Ihre ISO 14001 ist die richtige Basis. Für Art. 14a reicht sie nicht

Betreiber von IED-Anlagen brauchen bis zum 1. Juli 2027 ein anlagenbezogenes Umweltmanagementsystem nach Art. 14a der neuen Industrieemissionsrichtlinie. Der Readiness-Check zeigt an einem Tag, was Ihr bestehendes System davon schon erfüllt, was fehlt und in welcher Reihenfolge Sie es aufbauen.

![Frank Steidl mit Tablet vor Pufferspeichern in einem Technikraum](https://www.qualitaetsrelevant.de/hs-fs/hubfs/landingpages/ied-hero-technikraum.jpg?width=1600&height=900&name=ied-hero-technikraum.jpg)

**3.600 € netto, Festpreis**

- Betroffenheit geklärt, Anlage für Anlage nach Anhang I
- Lückenliste ISO 14001 gegen Art. 14a mit Priorität A, B oder C
- Fahrplan bis zum 1. Juli 2027 mit Aufwandsschätzung, bis zu drei Anlagen je Standort im Festpreis
- Ergebnis in etwa zwei Wochen nach dem Termin

[Erstgespräch vereinbaren](https://www.qualitaetsrelevant.de/erstgespraech?utm_source=website&utm_medium=angebotsseite&utm_campaign=ied-2024-1785&utm_content=ied-readiness-hero&hsLang=de)

Lieber direkt sprechen? [09187 7064267](tel:+4991877064267) (Mo bis Fr, 8 bis 17 Uhr)

## Neun Monate, und das meiste davon ist Datenarbeit

Die novellierte Industrieemissionsrichtlinie macht aus dem freiwilligen Umweltmanagementsystem eine Betreiberpflicht. Wer eine Anlage nach Anhang I betreibt, muss das System bis zum 1. Juli 2027 umgesetzt haben und danach mindestens alle drei Jahre extern überprüfen lassen.

Viele Betriebe haben eine ISO 14001 und halten das Thema damit für erledigt. Das trifft für den Rahmen zu, nicht für die Inhalte. Art. 14a verlangt zusätzlich ein Verzeichnis der gefährlichen Stoffe mit Substitutionsprüfung, Bandbreiten für Verbrauch und Emissionen auf Basis der BVT-Schlussfolgerungen, die Veröffentlichung wesentlicher Informationen im Internet und, für energieintensive Tätigkeiten, einen Transformationsplan.

Genau diese Punkte sind Datenarbeit und keine Dokumentenarbeit. Sie brauchen Vorlauf.

## Ein Tag im Betrieb, danach der Fahrplan

- **Betroffenheit klären.** Wir gehen Ihren Genehmigungsbescheid durch und ordnen jede Anlage den Kategorien aus Anhang I zu. Ergebnis ist eine klare Liste, welche Anlage unter die Pflicht fällt und welche nicht.
- **System gegen Art. 14a prüfen.** Ihre vorhandene ISO 14001 oder EMAS-Dokumentation wird Punkt für Punkt gegen die Pflichtinhalte gelegt, einschließlich Chemikalienverzeichnis, Umweltleistungs-Bandbreiten, interner Umweltbetriebsprüfung und Veröffentlichung.
- **Datenlage bewerten.** Wir sehen uns an, welche Verbrauchs-, Stoff- und Emissionsdaten Sie heute schon erheben und wo ein Messkonzept fehlt.
- **Transformationsplan einordnen.** Für energieintensive Tätigkeiten nach Anhang I klären wir, ob und wann Sie betroffen sind.
- **Bericht mit Fahrplan.** Lückenliste mit Priorität, Aufwandsschätzung je Lücke und Terminplan bis zum 1. Juli 2027, dazu ein Ergebnisgespräch von 60 Minuten.

Umfang 2,5 Personentage, davon ein Tag im Betrieb. Im Festpreis sind bis zu drei Anlagen an einem Standort enthalten, jede weitere Anlage 900 € netto. Fahrtkosten und Fahrtzeit kommen nach Aufwand hinzu.

**Zusammen mit der ISO 14001:2026.** Steht bei Ihnen auch die Umstellung auf die neue ISO 14001 an, prüfe ich beides in einem Durchgang. Ein Termin vor Ort, eine Dokumentenanforderung, ein Bericht mit zwei Teilen. Zusammen 5.400 € netto statt 6.400 € einzeln, mit dem ISO-14001-Teil remote 4.900 €.

*Der Readiness-Check ist eine Bestandsaufnahme, kein Audit und keine Zertifizierungsentscheidung.*

## Was Sie am Ende in der Hand haben

- **Betroffenheitsliste je Anlage** mit der Kategorie aus Anhang I und der Begründung.
- **Lückenliste mit Priorität.** A muss vor dem 1. Juli 2027 stehen, B gehört ins laufende Jahr, C ist Feinarbeit. Jede Lücke nennt den Bezug zu Art. 14a.
- **Aufwandsschätzung je Lücke**, damit Sie das Budget für 2027 planen können.
- **Fahrplan bis zum 1. Juli 2027** mit den Schritten Datenerhebung, Systemanpassung, interne Prüfung, Veröffentlichung.
- **Ergebnis auf einer Seite** für Ihre Geschäftsführung.

## Was gilt und was noch aussteht

Die Pflicht und die Frist stehen in Art. 14a der Richtlinie 2010/75/EU in der Fassung der Richtlinie (EU) 2024/1785. Sie gelten europarechtlich. Das deutsche Umsetzungsgesetz hat der Bundestag am 9. Juli 2026 beschlossen. Die Verordnung mit den Vollzugsregeln, die 45. BImSchV, ist bislang nicht verkündet. Sie wird unter anderem regeln, in welcher Form der Nachweis gegenüber der Behörde zu führen ist und ob eine bestehende Zertifizierung dabei anerkannt wird.

Für den Check heißt das zweierlei. Die Inhalte Ihres Systems richten sich nach Art. 14a und sind heute schon bestimmbar. Wo eine Aussage vom Verordnungsentwurf abhängt, steht das im Bericht ausdrücklich dabei. Sobald die Verordnung verkündet ist, erhalten Sie von mir einen Nachtrag zum Bericht. Sie können ihn bis zwölf Monate nach der Verkündung abrufen.

Die Jahreszahl 2030, die in vielen Beiträgen zum Thema kursiert, betrifft nicht das Managementsystem, sondern den Transformationsplan nach Art. 27d für energieintensive Tätigkeiten.

## Wer prüft

![Frank Steidl, qualitätsrelevant](https://www.qualitaetsrelevant.de/hs-fs/hubfs/raw_assets/public/qualitaetsrelevant/images/portrait-frank-steidl.jpg?width=96&height=96&name=portrait-frank-steidl.jpg)

**Frank Steidl, qualitätsrelevant**

15 Jahre in der Fertigung als Schweißaufsicht und beauftragte Person für IMS. Umweltmanagement nach ISO 14001 und Energiemanagement nach ISO 50001 sind mein Tagesgeschäft, Energieaudits nach EN 16247-1 führe ich als BAFA-gelisteter Auditor selbst durch. Ich weiß, welche Daten in einer Fertigung wirklich verfügbar sind und welche erst erhoben werden müssen.

## Erstgespräch vereinbaren

In 30 Minuten klären wir, ob Ihre Anlage unter die Pflicht fällt, was Ihr System heute abdeckt und ob der Check sich für Sie lohnt. Das Gespräch ist kostenlos und verpflichtet zu nichts. Halten Sie Ihren Genehmigungsbescheid bereit, dann geht es schneller.

[Termin für das Erstgespräch wählen](https://www.qualitaetsrelevant.de/erstgespraech?utm_source=website&utm_medium=angebotsseite&utm_campaign=ied-2024-1785&utm_content=ied-readiness-termin&hsLang=de)

Oder rufen Sie an, [09187 7064267](tel:+4991877064267) (Mo bis Fr, 8 bis 17 Uhr)

## Häufige Fragen

### Woran erkenne ich, ob meine Anlage eine IED-Anlage ist?

In der Regel steht es im Genehmigungsbescheid, dort wird die Nummer aus Anhang I der Richtlinie oder der 4. BImSchV genannt. Typische Beispiele sind Oberflächenbehandlung mit Wirkbädern über 30 Kubikmeter, Lackieranlagen über bestimmten Lösemittelmengen, Metallverarbeitung über den Durchsatzschwellen sowie größere Anlagen der Lebensmittelverarbeitung. Wir klären das im Erstgespräch in wenigen Minuten.

### Wir haben ISO 14001. Reicht das nicht?

Als Rahmen ja, als Nachweis nein. ISO 14001 kennt weder das Chemikalienverzeichnis mit Substitutionsprüfung noch die Umweltleistungs-Bandbreiten nach BVT noch die Veröffentlichungspflicht. Der Check zeigt genau diese Differenz, statt Ihr System neu zu erfinden.

### Die deutsche Verordnung ist noch nicht da. Sollen wir nicht abwarten?

Die Pflicht selbst und die Frist stehen bereits fest, offen sind die Vollzugsregeln. Abwarten verkürzt den Vorlauf für die Datenarbeit, und genau die dauert. Wir bauen zuerst das, was unabhängig von der Verordnung feststeht.

### Wir müssen ohnehin auf die ISO 14001:2026 umstellen. Geht das zusammen?

Ja, und es ist der günstigere Weg. Beide Prüfungen sehen dasselbe System an, nur gegen unterschiedliche Maßstäbe. In einem Durchgang entfallen der zweite Tag vor Ort und die zweite Unterlagenrunde. Für die ISO 14001:2026 läuft die Übergangsfrist bis April 2029, für Art. 14a bis zum 1. Juli 2027. Die engere Frist gibt den Takt vor.

### Was kostet die Umsetzung danach?

Das hängt von der Lückenliste ab, deshalb gehört die Aufwandsschätzung in den Bericht. Für den Aufbau des Systems erhalten Sie ein eigenes Angebot, ebenso für eine Begleitung bis zum Nachweis.

### Können Sie das Ergebnis auch zertifizieren?

Nein. Ich berate und prüfe, zertifizieren darf nur eine akkreditierte Stelle. Diese Trennung halte ich strikt ein.

### Wie wird abgerechnet?

Zum Festpreis, bei Neukunden 50 Prozent mit dem Auftrag und 50 Prozent mit dem Bericht.

[Erstgespräch vereinbaren](https://www.qualitaetsrelevant.de/ied-readiness-check#termin)

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