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Was kostet eine externe Schweißaufsicht? Ehrliche Zahlen

Geschrieben von Frank Steidl | Aug 25, 2026, 4:45:59 AM

Was kostet eine externe Schweißaufsicht? Als laufende Betreuung kostet sie in Deutschland meist zwischen 750 und rund 1.500 Euro netto pro Monat, je nach Betriebsgröße, Normenumfang und Besuchsfrequenz. Wird nach Aufwand abgerechnet, liegt der Stundensatz freier Schweißfachingenieure bei 85 bis 88 Euro, ein Einsatztag damit bei rund 680 bis 700 Euro zuzüglich Anfahrt. Eine eigene Vollzeitstelle kostet zum Vergleich mit Gehalt und Lohnnebenkosten rund 75.000 Euro im Jahr.

Kaum ein Anbieter nennt diese Zahlen öffentlich. Deshalb hier die vollständige Rechnung, also was hinter den Spannen steckt, wann sich extern lohnt und woran Sie ein seriöses Angebot erkennen.

Wer braucht überhaupt eine Schweißaufsicht?

Kurz gesagt jeder Betrieb, der tragende Bauteile schweißt und dafür ein Zertifikat braucht oder behalten will.

Die Grundlage ist die EN 1090. Diese Norm regelt, dass tragende Stahl- und Aluminiumbauteile ein CE-Zeichen tragen müssen, bevor sie auf den Markt kommen. Übersetzt heißt das, ohne EN-1090-Zertifikat dürfen Sie Treppen, Geländer, Balkone oder Stahlkonstruktionen, die etwas tragen, nicht rechtssicher verkaufen. Das gilt seit 2014 verbindlich.

Seit Jahresbeginn kommt dazu regelmäßig eine Nachfrage. Am 8. Januar 2026 ist die neue europäische Bauproduktenverordnung wirksam geworden. Für Ihren Betrieb ändert sich dadurch zunächst nichts, denn die EN 1090-1 bleibt gültig, bis die EU-Kommission sie zurückzieht, und wesentliche Teile der alten Verordnung laufen bis 2040 weiter. Neu wird es erst, wenn für Ihre Produktfamilie eine überarbeitete harmonisierte Norm erscheint. Danach bleibt Ihnen in aller Regel ein Jahr Zeit für die Umstellung.

Dazu kommt die EN ISO 3834. Sie beschreibt die Qualitätsanforderungen an das Schweißen selbst. Man kann sie sich als das Qualitätsversprechen Ihrer Schweißfertigung vorstellen, also wer schweißt, mit welchem Verfahren, nach welcher Anweisung und mit welcher Prüfung. Viele Auftraggeber im Stahl- und Maschinenbau verlangen sie inzwischen ausdrücklich.

Wer für den Schienenfahrzeugbau fertigt, kennt zusätzlich die EN 15085. Auch sie verlangt eine benannte Schweißaufsicht, und auch dort ist die Vergabe an einen Externen möglich, allerdings enger geregelt. Wie genau, steht in der letzten der häufigen Fragen weiter unten.

Alle diese Normen verweisen auf die EN ISO 14731. Diese Norm legt fest, welche Aufgaben und welche Verantwortung eine Schweißaufsichtsperson hat. Im Alltag heißt das, es muss eine benannte Person geben, die für das Schweißen im Betrieb den Hut aufhat. Von der Freigabe der Schweißanweisung über die Zuordnung der Schweißer bis zur Bewertung, ob eine Naht in Ordnung ist.

Genau diese Person müssen Sie dem Zertifizierer vorweisen. Und genau hier beginnt für viele Metallbaubetriebe das Problem, denn ein eigener Schweißfachingenieur ist für zwölf Mitarbeiter schlicht nicht auslastbar.

Wann reicht eine externe Lösung?

Zuerst ein verbreitetes Missverständnis aus dem Weg. Die EN ISO 14731 lässt eine externe Schweißaufsicht in allen Ausführungsklassen zu, von EXC1 bis EXC4. Abschnitt 4.2 der Norm erlaubt die Untervergabe ausdrücklich, und das DVS-Merkblatt 1711, das die Zertifizierung nach EN 1090-1 beschreibt, greift genau darauf zurück. Es gibt keine Ausführungsklasse, ab der extern verboten wäre.

Der Rahmen dafür ist allerdings klar gesteckt, und das ist gut so. Ihr Betrieb muss eine Verfahrensanweisung haben, die drei Dinge regelt. Erstens den Umfang der zu beaufsichtigenden Schweißarbeiten, sodass während der Ausführung sicher eine qualifizierte Aufsicht greift. Zweitens den Vertrag, der die Weisungsbefugnis gegenüber Ihren Mitarbeitern und die Aufgaben nach EN ISO 14731 sicherstellt. Drittens die Arbeitszeit, und zwar so, dass die Schweißaufsicht ihre Aufgaben tatsächlich wahrnehmen kann. Als Nachweis dient ein Arbeitsbuch, das die notifizierte Stelle auf Verlangen einsehen darf, um den gesamten Arbeitsumfang der Person abzuschätzen. Wer im Übrigen für eine notifizierte Stelle arbeitet, darf nicht zugleich Schweißaufsicht beim Hersteller sein.

Die Ausführungsklasse entscheidet nicht über intern oder extern. Sie entscheidet über die nötige Qualifikationsstufe. Für den Kostenvergleich reicht die Kurzfassung. In EXC1 verlangt die Norm gar keine Stufe. In EXC2 genügt bei den üblichen Baustählen und Blechdicken der Schweißfachmann. Ab EXC3 brauchen Sie den Schweißtechniker oder den Schweißfachingenieur, in EXC4 immer den Ingenieur. Maßgeblich sind die Tabellen 14 und 15 der EN 1090-2, die neben der Klasse auch Stahlgruppe und Materialdicke einbeziehen.

Das ist der erste Punkt, an dem Betriebe zu viel einkaufen. Viele gehen davon aus, ein EN-1090-Zertifikat verlange automatisch einen Schweißfachingenieur. Für den typischen Metallbau stimmt das nicht. Wer weniger braucht, soll auch weniger bezahlen.

Genau daraus entsteht der Fall, in dem sich extern am stärksten rechnet. Ein Betrieb arbeitet überwiegend in EXC1 und EXC2, wo der eigene Meister als Schweißfachmann ausreicht, und bekommt zwei- oder dreimal im Jahr einen Auftrag in EXC3. Für diese Ausnahmen einen Schweißfachingenieur fest anzustellen, ist wirtschaftlich nicht darstellbar, denn er wäre den Rest des Jahres unterfordert. Den Auftrag abzulehnen ist auch keine Lösung. Die externe Schweißaufsicht bringt die höhere Stufe genau dann mit, wenn der Auftrag sie verlangt, und kostet in den Monaten dazwischen nichts extra.

Die zweite Frage ist die Auslastung. Wenn täglich komplexe, wechselnde Schweißaufgaben anfallen und die Schweißaufsicht faktisch eine Vollzeitaufgabe ist, trägt eine externe Kraft die Verantwortung nicht mehr seriös. Dann gehört die Funktion ins Haus, gegebenenfalls kombiniert mit externer Unterstützung für die anspruchsvollen Fälle.

Für den typischen Metallbaubetrieb mit 10 bis 20 Mitarbeitern ist die externe Schweißaufsicht deshalb der Normalfall, nicht die Notlösung.

Wovon der Preis abhängt

Die Spanne von 750 bis rund 1.500 Euro pro Monat ist breit. Diese Faktoren entscheiden, wo Sie landen.

Preisfaktor Wirkung auf die Kosten
Betriebsgröße und Anzahl Schweißer Mehr Schweißer bedeuten mehr Prüfungen, mehr Anweisungen, mehr Aufsichtszeit
Normenumfang Nur EN 1090 ist günstiger als EN 1090 plus EN ISO 3834 plus Kundenregelwerke
Ausführungsklasse (EXC) Höhere Klasse, höhere Qualifikationsstufe, mehr Dokumentation und Prüfaufwand
Besuchsfrequenz Marktüblich sind 1 bis 2 Besuche pro Monat in der Pauschale, mehr kostet mehr
Aufgabenumfang Nur Aufsicht, oder auch Schweißanweisungen, Schweißerprüfungen, Auditbegleitung
Anfahrt und Region Wird in der Regel separat berechnet, lange Wege schlagen spürbar durch
Abrechnungsmodell Monatspauschale, Tagessatz oder Stundensatz nach Aufwand

Marktüblich sind Pauschalen ab 750 Euro netto monatlich mit 1 bis 2 Besuchen im Monat. Bei Abrechnung nach Aufwand liegt der Stundensatz freier Schweißfachingenieure bei 85 bis 88 Euro (ein SFI ist ein Ingenieur mit schweißtechnischer Zusatzausbildung, international IWE genannt). Die Anfahrt wird üblicherweise separat abgerechnet, deshalb lohnt der Blick auf die Entfernung. Ein Anbieter aus der Region ist bei gleichem Stundensatz spürbar günstiger.

Rechenbeispiel, intern gegen extern

Gerechnet für einen Metallbaubetrieb mit 12 Mitarbeitern und EN-1090-Zertifikat in EXC2.

Position Eigene Stelle (SFI) Externe Schweißaufsicht
Jahresgehalt brutto ca. 60.000 Euro (gerundete Mitte der Marktspanne 57.000 bis 64.000 Euro) entfällt
Lohnnebenkosten (ca. 25 %) ca. 15.000 Euro entfällt
Betreuungspauschale entfällt 12 × 1.000 Euro = 12.000 Euro
Zusatzleistungen (Prüfungen, Audit) inklusive ca. 2.000 bis 3.000 Euro je nach Jahr
Anfahrt entfällt wird separat berechnet, je nach Entfernung
Kosten pro Jahr ca. 75.000 Euro ca. 14.000 bis 15.000 Euro

Die Betreuungspauschale ist hier mit 1.000 Euro angesetzt, das ist der Wert, den wir für einen Betrieb dieser Größe und dieses Normenumfangs anbieten. Auch die Spanne für Zusatzleistungen stammt aus unserer Angebotspraxis, nicht aus einer Marktstatistik.

Zu den Lohnnebenkosten eine Anmerkung, weil sie gern zu niedrig angesetzt werden. Die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung allein liegen 2026 bei rund 21 Prozent. Dazu kommen die Umlagen U1, U2 und U3 sowie der Beitrag zur Berufsgenossenschaft, der im Metallbau deutlich über dem Durchschnitt liegt. 25 Prozent sind für einen Fertigungsbetrieb realistisch gerechnet, nach unten sicher nicht.

Der Haken an dieser Rechnung liegt woanders. Kaum ein 12-Mann-Betrieb stellt einen Schweißfachingenieur in Vollzeit ein. Die realistische Alternative ist, einen eigenen Meister zur Schweißaufsicht weiterzubilden. Auch das kostet, und zwar mehr als die meisten vermuten. Der Gesamtlehrgang zum Internationalen Schweißfachmann umfasst 304 Unterrichtsstunden an rund 43 Lehrgangstagen und kostet 2026 an den SLV-Standorten 7.390 Euro. Wer bereits Handwerks- oder Industriemeister ist, steigt später ein und zahlt 6.225 Euro. Der Weg zum Schweißfachingenieur schlägt mit 12.960 Euro und 448 Stunden zu Buche. Dazu kommen die Abwesenheit im Betrieb und die Frage, ob die Qualifikation für Ihre Ausführungsklasse überhaupt ausreicht. Und die Verantwortung nach EN ISO 14731 trägt der Meister dann zusätzlich zu seinem Tagesgeschäft.

Immerhin sind die Vollzeitlehrgänge nach AZAV zugelassen und damit über einen Bildungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit förderfähig. Ein Gespräch mit der Arbeitsagentur lohnt sich, bevor Sie die Rechnung selbst tragen.

Deshalb ist die externe Lösung für kleine Betriebe meist nicht die zweitbeste, sondern die wirtschaftlich sinnvolle. Sie kaufen genau so viel Schweißaufsicht ein, wie Ihr Betrieb braucht.

Worauf Sie bei Angeboten achten sollten

Der Markt ist klein und die Qualität sehr unterschiedlich. Es gibt Anbieter, die für wenig Geld ihren Namen ins Zertifikat schreiben und sich nie in der Halle blicken lassen. In der Branche heißt das Briefkasten-SFI, also eine Schweißaufsicht, die nur auf dem Papier existiert. Beim nächsten Audit, spätestens beim ersten Schadensfall, fliegt das auf. Die Verantwortung liegt dann bei Ihnen.

Eine seriöse externe Schweißaufsicht erkennen Sie an fünf Punkten.

  1. Feste Präsenz im Betrieb. Regelmäßige Besuche stehen im Vertrag, mit Frequenz und Umfang. Wer nur Erreichbarkeit per Telefon verkauft, verkauft keine Aufsicht. Fragen Sie ruhig nach dem Arbeitsbuch. Die notifizierte Stelle darf es einsehen, um zu beurteilen, wie viel Zeit die Person insgesamt vergeben hat.
  2. Schriftliche Aufgabenübertragung. Die Aufgaben nach EN ISO 14731 sind einzeln benannt und zugeordnet, nicht pauschal „übernommen".
  3. Passende Qualifikation. Die Qualifikationsstufe (Schweißfachmann, Schweißtechniker, Schweißfachingenieur) muss zu Ihrer Ausführungsklasse und Ihren Werkstoffen passen.
  4. Echte Mitwirkung statt Unterschriftenservice. Schweißanweisungen, Schweißerprüfungen und Auditbegleitung gehören ins Leistungsbild. Niemand sollte etwas freigeben, das er nie gesehen hat.
  5. Klarheit im Auditfall. Hier trennt sich Papier von Praxis, und zwar nicht nach Ihrem Geschmack, sondern nach Regelwerk. Bei der Betriebsprüfung muss die verantwortliche Schweißaufsicht ihre Kompetenz in einem Fachgespräch nachweisen und darlegen, wie sie in Ihre betrieblichen Abläufe eingebunden ist. Bei der erstmaligen Prüfung kommt dazu, dass jede Schweißaufsichtsperson an Prüfstücken oder Bruchproben zeigen muss, dass sie Unregelmäßigkeiten erkennt und Maßnahmen dagegen kennt. Wer nie in Ihrer Halle war, besteht dieses Gespräch nicht.

Wenn ein Angebot deutlich unter der Marktspanne liegt, lohnt eine einfache Frage. Wie viele Stunden Präsenz pro Monat sind da eigentlich drin? Die Antwort sortiert die Anbieter schnell.

Häufige Fragen

Wer darf Schweißaufsicht sein?

Die EN ISO 14731 nennt keine starren Abschlüsse, verlangt aber nachgewiesene Kompetenz für die übertragenen Aufgaben. In der Praxis sind das die anerkannten Qualifikationen Schweißfachmann (IWS), Schweißtechniker (IWT) und Schweißfachingenieur (IWE). Welche Stufe nötig ist, ergibt sich aus den Tabellen 14 und 15 der EN 1090-2 über drei Größen, nämlich Ausführungsklasse, Stahlgruppe und Materialdicke. Für den häufigsten Fall im Metallbau, also EXC2 mit S235 bis S355 und Dicken bis 25 Millimeter, genügt der Schweißfachmann. Ab EXC3, bei dickeren Blechen oder bei höherfesten Stählen steigt die Anforderung.

Ist EN 1090 Pflicht für Metallbauer?

Ja, sobald Sie tragende Bauteile aus Stahl oder Aluminium herstellen und in Verkehr bringen. Dann verlangt die europäische Bauproduktenverordnung die CE-Kennzeichnung nach EN 1090, und die gibt es nur mit zertifizierter werkseigener Produktionskontrolle, also der dokumentierten Eigenüberwachung Ihrer Fertigung, inklusive benannter Schweißaufsicht. Reine Reparaturen oder nicht tragende Teile fallen nicht darunter. Was die neue Bauproduktenverordnung seit Januar 2026 daran ändert, steht weiter oben im Abschnitt zur EN 1090.

Muss die externe Schweißaufsicht ständig im Betrieb sein?

Nein. Sie muss aber so oft und so verbindlich vor Ort sein, dass sie ihre Verantwortung tatsächlich wahrnehmen kann. Marktüblich sind 1 bis 2 feste Besuche pro Monat plus Erreichbarkeit dazwischen und zusätzliche Termine bei Prüfungen und Audits. Eine Schweißaufsicht, die nie in Ihrer Halle steht, ist keine.

Kann ich die Schweißaufsicht komplett auslagern?

Ja, die EN ISO 14731 lässt die Untervergabe der Schweißaufsicht in Abschnitt 4.2 ausdrücklich zu, in jeder Ausführungsklasse, und die Zertifizierungspraxis nach EN 1090-1 greift das auf. Voraussetzung ist eine Verfahrensanweisung mit den Punkten aus dem Abschnitt oben, also Umfang der beaufsichtigten Arbeiten, vertraglich gesicherte Weisungsbefugnis und eine Arbeitszeit, die die Aufgaben trägt. Ein fachkundiger Ansprechpartner im Betrieb, etwa Ihr Meister, bleibt trotzdem sinnvoll.

Gilt das auch für die EN 15085 im Schienenfahrzeugbau?

Ja, aber unter engeren Regeln als im Metallbau. Die EN 15085-2 nennt die externe Schweißaufsicht Untervergabe der Schweißaufsicht und behandelt sie ausdrücklich als Ausnahmefall. Die Richtlinie DVS 1619-1 zieht dafür vier Grenzen. Die externe Person braucht zwingend eine abgeschlossene Qualifikation nach den IIW- oder EWF-Richtlinien. Ein Betrieb darf höchstens eine untervergebene Schweißaufsicht führen. Eine Schweißaufsichtsperson darf für höchstens drei Schweißbetriebe anerkannt werden. Und in der höchsten Klassifikationsstufe CL1 ist die Untervergabe in Fertigung und Instandsetzung nur bei kleinen Herstellern möglich.

Besonders die Drei-Betriebe-Grenze ist bemerkenswert, denn sie ist die deutlichste Absage an die Schweißaufsicht, die nur auf dem Papier existiert, die das deutsche Regelwerk kennt. Im Metallbau gibt es diese Zahl nicht, dort wirkt die Begrenzung indirekt über das Arbeitsbuch.

Was kostet es bei Ihnen? Rufen Sie durch.

Die belastbarste Zahl ist die für Ihren Betrieb. Die lässt sich in einem kurzen Telefonat eingrenzen. Was schweißen Sie, welche Klasse, wie viele Schweißer. Danach wissen Sie, ob sich extern für Sie rechnet. Wie ich arbeite, steht auf der Seite Schweißtechnik.

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Quellen

  • Monatspauschale ab 750 Euro netto bei 1 bis 2 Besuchen pro Monat. joinventure.de (Abruf 04.08.2026).
  • Stundensätze freier Schweißfachingenieure 85 bis 88 Euro. freelancermap.de (Abruf 17.08.2026), Spanne 65 bis 100 Euro laut freelance.de (Abruf 17.08.2026).
  • Jahresgehalt Schweißfachingenieur. kununu.com 63.600 Euro aus 225 Angaben (Stand 15.08.2026), stepstone.de Median 56.800 Euro, jobvector.de 53.258 Euro Einstieg und 63.314 Euro mit Erfahrung (Stand 25.03.2026).
  • Lohnnebenkosten Arbeitgeber 2026, Arbeitgeberanteile rund 21 Prozent zuzüglich Umlagen und Berufsgenossenschaft, Summe 21 bis 25 Prozent. taxmaro.com und brutto-netto-rechner.digital (Abruf 17.08.2026).
  • Lehrgangskosten Schweißfachingenieur 12.960 Euro bei 448 Stunden. slv-nord.de und slv-halle.de, Preise 2026.
  • Lehrgangskosten Schweißfachmann 7.390 Euro gesamt und 6.225 Euro für Meister, 304 Stunden an 43 Lehrgangstagen. gsi-slv.de, slv-nord.de und slv-hannover.de, Preise 2026.
  • AZAV-Zulassung und Förderfähigkeit über den Bildungsgutschein. slv-nord.de, SFI-Flyer 2026 (Abruf 17.08.2026).
  • Bauproduktenverordnung (EU) 2024/3110, Geltung ab 08.01.2026, Fortgeltung wesentlicher Artikel der Verordnung (EU) 305/2011 bis 08.01.2040, Weitergeltung harmonisierter Normen bis zum Rückzug durch die Kommission. eur-lex.europa.eu und dibt.de (Abruf 17.08.2026).
  • Untervergabe der Schweißaufsicht nach EN ISO 14731 Abschnitt 4.2, geforderte Verfahrensanweisung mit Umfang, Weisungsbefugnis und Arbeitszeit samt Arbeitsbuch, Unvereinbarkeit mit einer Tätigkeit für eine notifizierte Stelle. Merkblatt DVS 1711, Ausgabe August 2016, Abschnitt 2.3.4.1.
  • Kenntnisstufen des Schweißaufsichtspersonals nach Ausführungsklasse, Stahlgruppe und Materialdicke, Sonderregel für EXC1 mit Verweis auf EN ISO 3834-4 sowie die Fußnoten zu Stützenfußplatten, Stirnblechen und Stählen bis S275. EN 1090-2, Abschnitt 7.4.3 mit den Tabellen 14 und 15, Fassung mit Änderung A1:2024.
  • Fachgespräch bei der Betriebsprüfung und Bewertung von Prüfstücken bei der Erstprüfung. Merkblatt DVS 1704, Ausgabe April 2024, Abschnitte 2.3.3, 3.2 und 3.3.
  • Zuordnung der Klassifikationsstufen CL1 bis CL3 zu den Stufen A, B und C der Schweißaufsicht und die üblichen Qualifikationen. Merkblatt DVS 1623, Ausgabe Juni 2024, Abschnitt 2.11 und Tabelle 4.
  • Regeln der Untervergabe im Schienenfahrzeugbau, also IIW- oder EWF-Qualifikation, höchstens eine untervergebene Schweißaufsicht je Betrieb, höchstens drei Betriebe je Person, CL1 in Fertigung und Instandsetzung nur bei kleinen Herstellern. Richtlinie DVS 1619-1, Ausgabe April 2026, Abschnitte 5.4.2 und 5.4.3.
  • Klassifikationsstufen nach Sicherheitsrelevanz mit Bauteilbeispielen. EN 15085-2:2020+A2:2025 und TÜV SÜD, Normenreihe EN 15085 (Abruf 17.08.2026).
  • Betreuungspauschale von 1.000 Euro im Rechenbeispiel, oberes Ende der Pauschalspanne und Spanne der Zusatzleistungen stammen aus der eigenen Angebotspraxis und nicht aus einer Marktstatistik.